Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.586 Anfragen

Elternzeit ist bei der Abfindungsberechnung nicht zu berücksichtigen

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Zeiten des Erziehungs- bzw. Karenzurlaubs sind bei der Berechnung einer Abfindung, die an die Dauer der Beschäftigung anknüpft, nicht zu berücksichtigen. Da der Erziehungsurlaub auf der freiwilligen Entscheidung des Arbeitnehmers beruht, stellt die Nichtanrechnung keine nach Art. 141 EG verbotene mittelbare Diskriminierung von Frauen dar.

Der Begriff des „Entgelts“ im Sinne von Art. 141 EG sowie Art. 1 der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (im Folgenden: Richtlinie 75/117) umfasst nicht nur laufende Vergütungen, sondern auch einmalige Zahlungen wie eine Abfindung, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird und deren Höhe von der Dauer der Beschäftigung abhängt. Der Entgeltcharakter einer solchen Leistung wird nicht dadurch berührt, dass gesetzliche Vorschriften die Berücksichtigung bestimmter Zeiten - etwa von Militär- oder Zivildienst - anordnen, in denen keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Entscheidend ist allein, dass der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach an das Arbeitsverhältnis anknüpft und durch dieses vermittelt wird.

Für die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts nach Art. 141 EG und der Richtlinie 75/117 ist Grundvoraussetzung, dass sich die verglichenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer vergleichbaren Lage befinden. Nur wenn diese Vergleichbarkeit gegeben ist, kann eine unterschiedliche Behandlung überhaupt am Maßstab des Diskriminierungsverbots gemessen werden. Die Vergleichbarkeitsprüfung ist daher zwingende Vorfrage jeder Gleichbehandlungsanalyse.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant