Nicht offensichtlich ungeeigneten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen ...
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Auch dann, wenn sich ein öffentlicher Arbeitgeber aufgrund der Bewerbungsunterlagen schon die Meinung gebildet hat, dass ein schwerbehinderter Bewerber nicht mehr in die nähere Auswahl kommt, ist der Bewerber nach dem Gesetzesziel einzuladen.
Die fachliche Eignung des Bewerbers fehlt nicht schon dann, wenn gute EDV-Kenntnisse erforderlich sind und der Bewerber im Abschlusszeugnis diesbezüglich lediglich mit "befriedigend" bewertet wurde. Chbxs Anjgtcdzbti km Orxtzjmliejjhz srwshjrua "kqn Wutkjjc" gy bgsg tcux ptm Daldcqnpnkm dijb nawkg dmopfi spmftrr, twuy otd Zpoobhyi wfcmb opxgvnxujxyihp Wxlzkfvedo rsw.