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Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Eine Kündigung ist durch im Verhalten des Arbeitnehmers liegende Gründe „bedingt“, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat und eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht. Dann kann dem Risiko künftiger Störungen nur durch die (fristgemäße) Beendigung des Arbeitsverhältnisses begegnet werden. Das wiederum ist nicht der Fall, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen - wie etwa eine Abmahnung - von Seiten des Arbeitgebers geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken.


LAG Hessen, 18.03.2016 - Az: 14 Sa 788/15

ECLI:DE:LAGHE:2016:0318.14SA788.15.0A

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