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Kündigung

Arbeitsrecht

Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden für die Zukunft, sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist unmittelbar beendet werden soll.

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sie muss also vom Kündigenden bzw. einem gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter eigenhändig unterschrieben sein.

Eine Kündigung muss verschiedene formale Anforderungen erfüllen und hierzu mindestens enthalten:
  • die vollständige Anschrift des Absenders sowie des Empfängers
  • das Datum zur Wahrung der Kündigungsfrist
  • die für die Kündigung relevante Fristen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses folgt also ganz eigenen Regelungen und ist nicht selten unwirksam. Auch die Kündigungsfrist wird gerne übersehen - über diese und andere Streitpunkte muss dan oft ein Gericht ein entscheiden.

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Urteil
Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz