Antwort i.d.R. binnen weniger Stunden
Prüfung der Kündigung formal und inhaltlich
Prüfung, ob eine Abfindung realistisch erzielbar ist
Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
Prüfung möglicher Nachteile bei der Bundesagentur für Arbeit
Ausführliche Stellungnahme mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen per eMail oder telefonisch
Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Nicht jede Kündigung ist zwangsläufig zulässig. In der Praxis wird oft aus nichtigen Gründen, Bagatellgründen oder schlicht unzulässig gekündigt. Vor Gericht oder im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung lösen sich viele Kündigungen dann in Luft auf.
Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit! Innerhalb dieser Frist muss zwingend Klage eingereicht werden, ansonsten ist ein eventueller Anspruch von vornherein ausgeschlossen.
Wenn Sie uns anschließend mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, verrechnen wie die Pauschalgebühr - der Check kostet Sie dann letztendlich nichts!
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