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Urteile - Abmahnungen

Arbeitsrecht

Beanstandet der Arbeitgeber ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers und weist er auf Sanktionen im Wiederholungsfalle hin, so liegt eine Abmahnung vor.

Eine Abmahnung riskiert ein Arbeitnehmer also immer dann, wenn er seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber das Verhalten des Mitarbeiters und forderte Besserung. Andernfalls kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Auf eine Abmahnung hin kann der Arbeitnehmer im allgemeinen aber nicht direkt am nächsten Tag gekündigt werden - es muss dem Betroffenen Zeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.

Die Abmahnung kommt sodann in die Personalakte. Der Arbeitnehmer kann die Entfernung unzulässiger Abmahnungen aus der Personalakte verlangen und dies auch ggf. gerichtlich durchsetzen.

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Urteil

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Antje , Karlsruhe