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Urteile - Behinderte Arbeitnehmer

Arbeitsrecht

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen erhöhten arbeitsrechtlichen Schutz und haben Anspruch auf Zusatzurlaub.

Arbeitgeber sind - je nach Unternehmensgröße - verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen.

Schwerbehindert sind Personen, die wenigstens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent haben.

Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent und weniger als 50 Prozent können auf ihren Antrag von der Agentur für Arbeit Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn der Betreffende infolge der Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten kann.

Gleichgestellte werden, abgesehen vom Zusatzurlaub, arbeitsrechtlich wie Schwerbehinderte behandelt.

Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung sind während der Zeit einer Berufsausbildung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 Prozent beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt wird, kraft Gesetzes Schwerbehinderten gleichgestellt.

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Urteil

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