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Krankheit / Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsrecht

Der wichtigste Fall der Arbeitsunfähigkeit ist die den Entgeltfortzahlungsanspruch begründende Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.

Dabei ist zwischen der Krankheit und der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden.

Erforderlich für eine Arbeitsunfähigkeit ist die kausale Verknüpfung von Krankheit und der Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Wenn Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit ausfallen, stellt sich die Frage wie lan­ge der Ar­beit­ge­ber Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall leis­ten muss und was sonst noch beim The­ma Krank­mel­dung und Krank­schrei­bung zu be­ach­ten ist.

In den ersten sechs Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber die Vergütung normal weiter (§ 3 EFZG). Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Die Krankenkassen sind in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, verpflichtet zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst) einzuholen.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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