Eine Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen von Schadensersatzansprüchen. Gerade bei
Reisen ist es wichtig, dass man adäquat gegen etwaige Forderungen geschützt ist, da im Reiseland durchaus vom deutschen Recht abweichende Haftungsregeln zu Geltung kommen können. Ein solcher Schutz ist sehr wichtig, da gesetzliche Ansprüche sich im Schadensfall in schwindelerregende (Millionen-)Höhe türmen können.
Braucht man im Ausland eine Haftpflichtversicherung?
In vielen Urlaubsländern ist eine Haftpflichtversicherung nicht verpflichtend. Es spricht also nichts dagegen, in solchen Ländern auch ohne Haftpflicht Urlaub zu machen. Reisende sollten sich jedoch darüber in Klaren sein, dass sie im Schadensfall nach den örtlichen Gesetzen persönlich haften.
Wenn Auslandsreisen über die Haftpflichtversicherung versichert sind ...
Hat der Reisende bereits eine private Haftpflichtversicherung, so versichert diese in aller Regel Auslandsreisen bis zu 6 Monaten (teilweise sogar bis zu 12 Monate). Notwendig ist hierbei immer, dass der Reisende seinen Erstwohnsitz in Deutschland hat und behält. Da es hinsichtlich der Dauer auf die konkreten Versicherungsdetails ankommt, sollte die genaue Dauer beim Versicherer in Erfahrung gebracht werden.
Notwendig kann aber ein weltweiter Versicherungsschutz, der jedoch insbesondere bei älteren Verträgen oft nicht gegeben ist. Viele Verträge decken nur Reisen innerhalb der EU ab.
Besteht ein Versicherungsschutz für die Dauer der geplanten Reise, so gibt es in der Regel keine Notwendigkeit, zusätzlich eine Reisehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dieses sollte jedoch unbedingt vor Reisebeginn mit der Versicherung geklärt werden.
Wenn Auslandsreisen nicht über die Haftpflichtversicherung versichert sind ...
Besteht kein Versicherungsschutz oder keine Haftpflicht, so sollte für die Reise eine Reisehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese ist in der Regel Teil eines Versicherungspaketes.
Eine Reisehaftpflichtversicherung bietet im Rahmen des Pakets üblicherweise u.a. zusätzlichen Schutz beispielsweise bei Ski-Unfällen, bei denen andere Skifahrer verletzt werden. Sie kann für eine bestimmte Reise oder für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden, sodass auch mehrere Reisen abgedeckt sind.
Eine Reisehaftpflicht kann für eine Einzelperson aber auch für eine Familie oder eine Reisegruppe abgeschlossen werden.
Vorsicht bei Reisen in Länder mit hohen Schadensersatzforderungen!
Das Risiko einer Schadenersatzzahlung ist insbesondere in den USA ganz erheblich. Der geforderte Betrag kann schnell die Deckung von einer normalen deutschen Haftpflichtversicherung überschreiten.
Da die Reisehaftpflichtversicherung zusätzlich zur privaten Haftpflicht ausgezahlt wird, kann auf diese Weise ein erweiterter Schutz erworben werden.
Unterschiede zwischen Privathaftpflicht und Reisehaftpflicht
Reisende müssen berücksichtigen, dass eine Privathaftpflicht im Gegensatz zur Reisehaftpflicht nicht immer Schäden an gemieteten Wohnungen übernehmen. Auch in dieser Hinsicht sollte eine bestehende Versicherung zunächst geprüft werden.
Regelmäßig sind Mietsachen von der privaten Haftpflicht ausgeschlossen - dies betrifft auch Leihski und andere gemietete Sportgeräte. Viele Verleiher haben jedoch eine Sachversicherung für die Leihgeräte abgeschlossen, da diese jedoch kein Zwang ist, sollte man sich entsprechend erkundigen.
Welche Schäden können mit einer Haftpflichtversicherung versichert werden?
Grundsätzlich können durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursachte Schadensersatzforderungen bis zur Deckungssumme abgedeckt sein. Da es jedoch in dieser Hinsicht auf die konkrete Police ankommt, kann leider keine allgemeingültige Aussage getroffen werden.
In aller Regel sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden und oftmals auch Schäden, die durch berufliche Tätigkeiten entstanden sind, nicht versichert.
Ist die Familie mitversichert?
Wurde eine Familienhaftpflicht abgeschlossen, so sind Kinder und Jugendliche, die sich noch in der Schul-, Erstausbildung oder Studium befinden mitversichert.
Wenn es zum Schaden kommt ...
Für den Fall, dass es tatsächlich zu einem Haftpflichtschaden kommen sollte, sollten die Umstände nach Möglichkeit aufgenommen werden sowie per Foto oder Video dokumentiert werden. Sind Zeugen vorhanden, sollten deren Kontaktdaten erfasst werden - ggf. direkt mit einer kurzen Schilderung des Hergangs.
Forderungen - auch der nach einem Schuldeingeständnis - sollte nicht nachgekommen werden, ehe die Versicherung kontaktiert und das weitere Vorgehen besprochen wurde.