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Haftungsgrenzen im internationalen Luftverkehr werden erhöht

Reiserecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat angekündigt, dass die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens für Tod, Körperverletzung, Verspätung, Gepäck- und Frachtschäden am 28. Dezember 2024 angehoben werden.

Die ICAO hat die 140 Vertragsstaaten davon in Kenntnis gesetzt, dass die Höchstbeträge im Einklang mit dem in das Übereinkommen eingebauten Überprüfungsmechanismus erhöht werden, der alle fünf Jahre einen Inflationsausgleich vorsieht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Entschädigung für Passagiere und Fracht im Laufe der Zeit angemessen bleibt. Dies ist die vierte Überprüfung seit Inkrafttreten des Übereinkommens im Jahr 2003.

Das Montrealer Übereinkommen von 1999, das offiziell als Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr bekannt ist, schafft einen umfassenden und einheitlichen Rahmen für die internationale Beförderung von Fluggästen, Gepäck und Fracht im Luftverkehr und führt mehrere Elemente ein, um die Interessen der Reisenden, der Versender von Fracht und der Luftfahrtindustrie auszugleichen.

Das Übereinkommen legt Haftungsgrenzen für Fluggesellschaften fest und gewährleistet eine gerechte Entschädigung der Verbraucher bei Verletzung, Tod, Verspätung, Gepäck- und Frachtproblemen. Darüber hinaus ermöglicht es die Verwendung elektronischer Flugscheine und Luftfrachtbriefe, wodurch sich der Verwaltungsaufwand und die Betriebskosten für die Fluggesellschaften erheblich verringern. Diese Modernisierung hat die Prozesse vereinfacht und ein effizienteres Risikomanagement ermöglicht.

„Die ICAO setzt sich weiterhin für die weltweite Ratifizierung des Montrealer Übereinkommens von 1999 ein“, sagte Juan Carlos Salazar , Generalsekretär der ICAO. „Dieses Übereinkommen ist von grundlegender Bedeutung für den Schutz der Verbraucherinteressen im internationalen Flugverkehr. Durch die Förderung der Harmonisierung und Kodifizierung der Regeln für die internationale Luftbeförderung kommt MC99 den Fluggästen und den Versendern von Fracht zugute und ermöglicht eine einheitliche und gerechte Entwicklung der Luftverkehrsdienste.“

Die Haftungsgrenzen werden in Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben, einer vom Internationalen Währungsfonds festgelegten Rechnungseinheit. Für indikative Zwecke wurde 1 SZR am 18. Oktober 2024 mit 1,33318 US$ bewertet. Die Höchstbeträge werden wie folgt geändert:

  • Der Höchstbetrag für Tod oder Körperverletzung wird von 128.821 SZR auf 151.880 SZR (etwa 202.500 US$) angehoben (ursprünglich 100.000 SZR im Jahr 2003).
  • Der Höchstbetrag für Verspätungen bei der Personenbeförderung wird von 5.346 SZR auf 6.303 SZR (ca. 8.400 US$) angehoben (ursprünglich 4.150 SZR im Jahr 2003).
  • Der Höchstbetrag für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Reisegepäck wird von 1.288 SZR auf 1.519 SZR (etwa 2.000 US-Dollar) angehoben (ursprünglich 1.000 SZR im Jahr 2003).
  • Der Höchstbetrag für Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Fracht wird von 22 SZR auf 26 SZR pro Kilogramm (etwa 35 US-Dollar) angehoben (ursprünglich 17 SZR im Jahr 2003).
Die ICAO hat die Vertragsstaaten aufgefordert, „im Einklang mit ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um die geänderten Grenzwerte ab dem 28. Dezember 2024 in vollem Umfang in Kraft zu setzen“.

Veröffentlicht: 20.10.2024

Quelle: ICAO

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