Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Ungeklärter Kofferverbleib bei einer Flugreise

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Grundsätzlich muss derjenige, der Schadensersatz wegen beschädigten Gepäcks verlangt, nachweisen, dass die gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Haftungsbegrenzung des Luftfrachtführers im konkreten Fall nicht gilt.

Allerdings trifft den ausführenden Luftfrachtführer unter Umständen eine sogenannte sekundäre Darlegungslast: Er muss dann von sich aus näher erläutern, wie es zum Schaden gekommen ist - und zwar insbesondere dann, wenn der Vortrag des Anspruchstellers ernsthafte Hinweise auf ein grobes Verschulden enthält oder sich solche Hinweise schon aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben.

In solchen Fällen ist der Luftfrachtführer verpflichtet, konkret und nachvollziehbar darzulegen, welche Maßnahmen er zur Vermeidung des Schadens ergriffen hat und wie sorgfältig er dabei vorgegangen ist. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gebot von Treu und Glauben, insbesondere wenn der Luftfrachtführer allein über die relevanten Informationen verfügt.


LG Düsseldorf, 11.02.2025 - Az: 22 S 100/24

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut