Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Ungeklärter Kofferverbleib bei einer Flugreise

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Grundsätzlich muss derjenige, der Schadensersatz wegen beschädigten Gepäcks verlangt, nachweisen, dass die gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Haftungsbegrenzung des Luftfrachtführers im konkreten Fall nicht gilt.

Allerdings trifft den ausführenden Luftfrachtführer unter Umständen eine sogenannte sekundäre Darlegungslast: Er muss dann von sich aus näher erläutern, wie es zum Schaden gekommen ist – und zwar insbesondere dann, wenn der Vortrag des Anspruchstellers ernsthafte Hinweise auf ein grobes Verschulden enthält oder sich solche Hinweise schon aus dem unstreitigen Sachverhalt ergeben.

In solchen Fällen ist der Luftfrachtführer verpflichtet, konkret und nachvollziehbar darzulegen, welche Maßnahmen er zur Vermeidung des Schadens ergriffen hat und wie sorgfältig er dabei vorgegangen ist. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gebot von Treu und Glauben, insbesondere wenn der Luftfrachtführer allein über die relevanten Informationen verfügt.


LG Düsseldorf, 11.02.2025 - Az: 22 S 100/24

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz