Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.549 Anfragen

Verspäteter Reisebeginn und verspätete Anlieferung des Reisegepäcks

Reiserecht | Lesezeit: ca. 22 Minuten

Es liegt eine Mangelhaftigkeit der Reise in Form des verspäteten Beginns der Kreuzfahrt vor, wenn die Reise am 22.02. beginnen sollte, aber aufgrund eines Streiks des Sicherheitspersonals am Flughafen erst am 25.02. beginnen konnte. Das Verschulden des Veranstalters wird dabei vermutet und ist nicht widerlegt. Denn, soweit es sich bei dem Streik des Sicherheitspersonals um einen sogenannten betriebsexternen Streik handelt, für den ein Reiseveranstalter mangels Beherrschbarkeit nicht haftet, hätte der Veranstalter aber darlegen und beweisen müssen, dass ihn auch kein sogenanntes Abwendungsverschulden trifft, d.h. er hätte belegen müssen, dass er alle zumutbaren organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Reisenden trotz des Streiks rechtzeitig zum Beginn der Kreuzfahrt in die USA zu verbringen.

Zu dem ersatzfähigen Schaden gehören alle Nichterfüllungsschäden einschließlich der Mangel- und Folgeschäden soweit diese nicht durch Reisepreisminderung abgegolten sind. Es besteht danach Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Übernachtungskosten, welche bei ordnungsgemäßer Erfüllung nicht angefallen wären, da die Übernachtung bereits auf dem Schiff erfolgt wäre, sowie auf Ersatz der Taxikosten für den Transfer vom Flughafen zum Hotel und vom Hotel zum Schiff, als auch der Kosten eines Abendessens, welches bei ordnungsgemäßer Erfüllung an Bord des Schiffes eingenommen worden wäre.

Die verspätete Anlieferung von Reisegepäck stellt ebenfalls einen Reisemangel dar. Es liegt insofern auch keine Obliegenheitsverletzung bzgl. einer alsbaldigen Anzeige des Mangels vor, weil die Anzeigepflicht entbehrlich ist, wenn der Veranstalter den Mangel zweifelsfrei kennt oder eine Abhilfe nicht möglich ist.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.549 Beratungsanfragen

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...

Leipholz , Euskirchen