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Soforthilfeversicherung: Was verbirgt sich dahinter und welche Leistungen sind umfasst?

Reiserecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine Soforthilfeversicherung - teilweise auch als Reise-Schutzbrief oder Nothilfeversicherung bezeichnet - stellt eine Kombination verschiedener Versicherungsleistungen wie z.B. von Leistungen einer Krankenversicherung und einer Rechtsschutzversicherung dar.

Ziel der Leistungen ist es, dem Versicherungsnehmer im Schadensfall schnell und unbürokratisch am Reiseort zu helfen.

Wozu dient eine Soforthilfeversicherung?

Die Besonderheit der Soforthilfeversicherung ist letztendlich, dass sichergestellt wird, dass Reisende im Notfall sofortige Unterstützung in ihrer Sprache erhalten. Dadurch werden Sprachbarrieren abgebaut und kulturelle Missverständnisse vermieden. Insoweit kommt der Organisation und Vermittlung von Hilfe besondere Bedeutung zu.

Ergänzt wird das Angebot durch finanzielle Erleichterungen - nicht nur bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Reisegepäck, sondern auch durch die Übernahme von weiteren Kosten, die normalerweise nicht vom üblichen Reiseversicherungsschutz gedeckt sind.

Letztendlich soll der Reisende in jeder Situation Unterstützung erhalten können. Hierzu steht dem Versicherungsnehmer in der Regel eine jederzeit erreichbare Notfall-Hotline der Versicherung zur Verfügung.

Leistungsumfang der Soforthilfeversicherung

Der Leistungsumfang einer Soforthilfeversicherung umfasst im Allgemeinen:
  • Aktive Hilfe am Schadensort bei Krankheit, Unfall und Tod
  • Im Bedarfsfall Vermittlung von Anwalt und Dolmetscher, Vorschuss für Anwaltskosten und Strafkaution (nach Rückkehr zu erstatten)
  • Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln
  • Darlehen für die Beschaffung notwendiger Gegenstände bei Diebstahl des Reisegepäcks
  • Ggf. Beschaffung von Medikamenten, wenn diese nicht am Urlaubsort erhältlich sind. (Kosten sind nach Rückreise zu erstatten)
  • Rücktransportkosten bei Krankheit am Urlaubsort (auch bei Vorerkrankung)
  • Information des Reisenden über medizinische Leistungen am Urlaubsort
  • Vermittlung zwischen Hausarzt in Deutschland und Krankenhaus
  • Information der Angehörigen
  • Bei längerem stationären Aufenthalt (mehr als 5 Tage) u.U. Übernahme der An- und Abreisekosten eines Angehörigen
  • Vorstreckung der Kosten eines stationären Aufenthaltes, ggf. Abrechnung mit Dritten, die die Behandlungskosten tragen
  • Such- oder Rettungseinsatzkosten (i.d.R. bis zu € 5.000,00)

Ist der Abschluss einer Soforthilfeversicherung sinnvoll?

Viele Leistungen der Soforthilfeversicherung werden typischerweise auch von anderen Versicherungen erbracht, sodass genau zu prüfen ist, ob der Abschluss dieser Versicherung im jeweiligen Einzelfall sinnvoll bzw. erforderlich ist.

Dabei sollte auch das Preis-Leistungs-Verhältnis berücksichtigt werden, insbesondere wenn bereits andere Versicherungen bestehen, die ähnliche Risiken abdecken.

Objektiv betrachtet ist eine Soforthilfeversicherung nicht für jede Reise notwendig. Handelt es sich dagegen um ein Reiseziel mit unzureichender medizinischer Infrastruktur oder besonderen Risiken, so kann eine Soforthilfeversicherung eine sinnvolle Entscheidung sein.

Eine Soforthilfeversicherung wird zudem teilweise nur gemeinsam mit einem anderen Versicherungsprodukt angeboten - auch dies sollte entsprechend beachtet werden.
Stand:

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Die Soforthilfeversicherung, oft als Reise-Schutzbrief bezeichnet, kombiniert verschiedene Versicherungsleistungen wie Kranken- und Rechtsschutz. Ihr primäres Ziel ist die schnelle, unbürokratische Unterstützung im Notfall am Reiseort, insbesondere durch die Bereitstellung einer Notfall-Hotline.
Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Hilfe bei Krankheit, Unfall oder Tod, die Vermittlung von Dolmetschern und Anwälten, Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln, Rücktransportkosten, die Vermittlung medizinischer Kontakte sowie bei Bedarf die Übernahme von Such- und Rettungskosten.
Nicht zwingend. Da viele Leistungen bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sein können, sollte vor Abschluss das Preis-Leistungs-Verhältnis geprüft werden. Besonders bei Reisen in Länder mit unzureichender medizinischer Infrastruktur kann ein solcher Schutz jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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