Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.422 Anfragen

Keine Abnehmspritze auf Kosten der Krankenkasse

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine gesetzlich Krankenversicherte hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Abnehmspritze gegenüber der Krankenkasse.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin beantragte die Kostenübernahme für das Mittel „Wegovy“, was die Krankenkasse der Klägerin ablehnte.

Diese Entscheidung der Krankenkassse hat das Sozialgericht bestätigt.

Bei „Wegovy“ handele es sich um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein sog. „Lifestyle-Produkt“. Ein solches sei aber von der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.

Dieser Ausschluss sei auch verfassungsgemäß, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht durch die Verfassung verpflichtet seien, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei. Anders sei dies gegebenenfalls nur bei lebensbedrohlichen Erkrankungen. Ein solcher Fall liege aber bei der Klägerin nicht vor.


SG Mainz, 16.06.2025 - Az: S 7 KR 76/24

Quelle: PM des SG Mainz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant