Die Leistungsansprüche der
gesetzlichen Krankenversicherung sind ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Neben dem SGB V enthalten auch andere Gesetze Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Krankheitsfall stehen Versicherten eine Vielzahl von Leistungsansprüchen zur Verfügung. Alle Versicherten haben denselben Leistungsanspruch. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Sämtliche möglichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können Gegenstand eines Rechtsstreits vor den Sozialgerichten sein. Der Regress des Solzialversicherungsträgers (SVT) wird vor den Zivilgerichten ausgetragen.
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