Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.099 Anfragen

Unterhaltsschuldner kann zur Aufgabe der Selbstständigkeit verpflichtet sein!

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Dem Unterhaltsschuldner kann die Aufgabe einer selbstständigen Existenz zugunsten einer besser bezahlten abhängigen Beschäftigung zumutbar sein.

Etwas Anderes kann gelten, wenn gerade die Selbstständigkeit eine auf die Bedürfnisse der Kinder erforderliche Flexibilität bei den Arbeitszeiten bietet, die eine abhängige Beschäftigung nicht gewährleistet.

Welche Kosten nach der Trennung für eine Krankenversicherung angemessen sind, richtet sich insbesondere auch danach, wie die Kinder zu Zeiten der intakten Ehe versichert waren.

Der Erzielung eines höheren unterhaltsrelevanten Einkommens aus Mieteinnahmen können die Aufwendungen zur Verbesserung des Zustandes vermieteten Immobilieneigentums entgegengehalten werden.

Der Unterhaltsbedarf gemeinsamer Kinder leitet sich aus dem gemeinschaftlichen Einkommen beider Eltern ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zu Gunsten des Unterhaltsberechtigten ein ungedeckter Naturalunterhalt der Kinder als Abzugsposition anzuerkennen.


OLG Hamm, 04.07.2024 - Az: II-4 UF 35/24

ECLI:DE:OLGHAM:2024:0704.4UF35.24.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant