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Kindesunterhalt

Familienrecht

Leben die Eltern eines Kindes getrennt, so leistet derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt den Kindesunterhalt als Naturalunterhalt (Kost und Logis). Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet, dessen höhe sich nach dem seinem Einkommen richtet.

Zur Ermittlung der Unterhaltshöhe wird in der Regel die Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung der Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts herangezogen.

Minderjährige Kinder haben immer Anspruch auf den Mindestunterhalt.

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Urteil
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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