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Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

In Deutschland wird die Krankenversicherung von zwei unterschiedlichen Systemen getragen: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Rund 90 Prozent der Bevölkerung, also etwa 70 Millionen Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Arbeitnehmer können ab einem Jahresgehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze zwischen der PKV und GKV wählen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen Leistungen im Krankheitsfall und kommen für ärztliche Behandlung in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten auf. Auch werden z.B. Medikamente und Hilfsmittel von den Krankenkassen gezahlt.

Wer wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, hat zunächst einen Lohnfortzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber, danach einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Voraussetzungen für Krankengeld sind im SGB V geregelt. Krankengeld wird wegen einer dauernden Erkrankung höchstens 78 Wochen lang gezahlt.

Stand: (letzte Änderung: 20.05.2025)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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