Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.860 Anfragen

Hotel schwer bewacht und trotzdem überfallen: Muss der Veranstalter auf Kriminalität hinweisen?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Kriminalität am gewählten Urlaubsort hinzuweisen.

Im vorliegenden Fall war ein Ehepaar in ein Drei-Sterne-Hotel in Mombasa, Kenia, gereist und dort überfallen und ausgeraubt worden. Der Ehemann wurde hierbei durch einen Machetenhieb verletzt.

Das Ehepaar klagte nun auf Erstattung des Reisepreises sowie Schmerzensgeld.

Der Veranstalter hatte jedoch seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt - er konnte nachweisen, dass das Hotel von mehr als 100 bewaffneten Wächtern bewacht wurde und umzäunt war.

Eine absolute Sicherheit kann seitens der Reisenden dennoch nicht erwartet werden. Zudem ist die erhöhte Kriminalitätsgefahr in Kenia allgemein bekannt.

Kriminelle Handlungen im Urlaubsgebiet sind grundsätzlich kein Reisemangel sondern gehören zum allgemeinen Lebensrisiko jedes Reisenden.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant