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Reisepreis: zentrales Element des Reisevertrags oder Nebensache?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Reisepreis spielt eine zentrale Rolle im Reiserecht und ist für Reisende von großer Bedeutung.

Vollständige Kostenübersicht

Vollständige Kostenübersicht: Der Reisepreis, der in der schriftlichen Reisebestätigung angegeben wird, muss alle Kosten für die gesamte Reise abdecken. Dazu gehören nicht nur die Übernachtungen im Hotel oder der Unterkunft, sondern auch Verpflegung, Transfers, Ausflüge und alle anderen im Vertrag festgelegten Leistungen.

Der Reisepreis ist also der End- und Gesamtpreis für alle in der Reise vertragsmäßig enthaltenen Leistungen einschließlich der Mehrwertsteuer.

Der Reisepreis muss in Euro angegeben werden, um eine klare und transparente Preisgestaltung sicherzustellen.

Nachträgliche Preiserhöhungen

In der Regel darf der Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsabschluss nicht mehr erhöhen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Preisanpassung rechtfertigen können. Dazu gehören beispielsweise Änderungen der Beförderungskosten, der Wechselkurse oder staatliche Abgaben. In solchen Fällen muss der Veranstalter die Reisenden rechtzeitig informieren und die Gründe für die Preiserhöhung darlegen. Die Reisenden haben dann das Recht, die Preiserhöhung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne Stornogebühren zu zahlen.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungsmodalitäten, wie Anzahlungen und Restzahlungen, sollten ebenfalls klar im Vertrag festgehalten sein. Normalerweise wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung fällig, während der Restbetrag zu einem späteren Zeitpunkt vor Reiseantritt gezahlt werden muss.

Stornierung und Rückerstattung

Im Falle einer Stornierung der Reise gelten bestimmte Regelungen für die Rückerstattung des Reisepreises. Die genauen Bedingungen können im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters festgelegt sein.
Stand: 07.01.2019 (aktualisiert am: 23.05.2025)
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Antje , Karlsruhe