Bei einer im Internet geschalteten Blickfangwerbung auf der eigenen Webseite muss der Busreiseveranstalter als bestimmten Reisepreis den Endpreis nennen. Kommen noch Servicepauschalen (vorliegend 1,50 € für nationale bzw. 3,00 € für internationale Reisen) hinzu, so handelt es sich nicht um den Endpreis. Der Abdruck in kleiner Schrift unter einem Sternchenverweis genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht.
LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - Az: 3/06 O 33/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...