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Busreise - Endpreis nennen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer im Internet geschalteten Blickfangwerbung auf der eigenen Webseite muss der Busreiseveranstalter als bestimmten Reisepreis den Endpreis nennen. Kommen noch Servicepauschalen (vorliegend  1,50 € für nationale bzw. 3,00 € für internationale Reisen) hinzu, so handelt es sich nicht um den Endpreis. Der Abdruck in kleiner Schrift unter einem Sternchenverweis genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung nicht.


LG Frankfurt/Main, 20.12.2011 - Az: 3/06 O 33/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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