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Pachtvertrag: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung bei Umschreibung einer Internet-Domain des Verpächters
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die unberechtigte Umschreibung einer Internet-Domain des Verpächters durch den Pächter auf seinen Namen begründet eine pachtvertragliche Nebenpflichtverletzung und rechtfertigt den Ausspruch der fristlosen Kündigung nach
§ 543 Abs. 1,
581 Abs. 2 BGB.
§ 568 BGB gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und ist auf (gewerbliche) Pachtverträge nicht gemäß § 581 Abs. 2 BGB übertragbar. Ebenso wenig kommt
§ 594f BGB zur Anwendung.
§ 550 BGB gilt nicht analog für einseitige Willenserklärungen (Kündigung).
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Marc Stimpfl, Boppard