Für seine vertraglichen Beziehungen zu den Nutzern bedient eBay sich Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die von jedem Nutzer ausdrücklich anerkannt werden müssen und damit gültige Vertragsgrundlage sind.
Die AGB wiederum verweisen an mehreren Stellen auf die eBay-Grundsätze, die dadurch gleichfalls Vertragsinhalt werden.
Keine direkte Wirkung auf Online-Käufe
Auf die über eBay geschlossenen
Kaufverträge haben die eBay-AGB keine direkte Wirkung, da diese nicht Teil des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer werden.
Dennoch fließen die eBay-AGB mit in die Verträge ein, da die eBay-AGB die Grundlage für Auslegungen des Erklärungsinhalts der Willenserklärungen von Käufer und Verkäufer dienen.
Eine mittelbare Auswirkung besteht somit jedenfalls insofern, dass jeder eBay-Nutzer davon ausgehen darf, dass sich ein anderer, mit ihm in geschäftlichen Kontakt tretende Nutzer entsprechend den eBay-AGB und eBay-Grundsätzen verhält. Diese sind für Verkäufe auf eBay als Verkehrssitte anzusehen (u.a. BGH, 08.01.2014 – Az:
VIII ZR 63/13).
Damit sind Erklärungen von Geschäftspartnern, die im Rahmen von eBay-Auktionen abgegeben werden, so zu verstehen, wie es dem Vertrag zwischen Mitglied und eBay entspricht.
Weiterhin ist ein Verstoß gegen die eBay-AGB und die eBay-Grundsätze in der Regel auch als Verletzung einer Nebenpflicht aus einem zwischen den Nutzern geschlossenen Vertrag anzusehen, der beispielsweise gem. § 280 BGB Schadensersatzansprüche auslösen kann.