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Urteile - Bus- und Bahnreisen

Reiserecht

Welche Recht haben Reisende, die mit dem Zug oder dem Bus unterwegs sind? Was kann bei Verspätung gefordert werden und welche Sorgfaltspflichten bestehen?

Nicht nur im Flugzeug auch bei Bus und Bahnreisen gibt es Fahrgastrechte.

Voraussetzung für die Anwendung der Busgastrechte ist, dass die geplante Strecke mehr als 250 Kilometer beträgt und sich der Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen befindet.

Bei einer Busverspätung kommt es auf die Abfahrt an, nicht auf die Ankunft. Ab einer Abfahrtsverzögerung von 2 Stunden oder bei einer Annullierung können der Preis zurückverlangt werden.

Bei Busreisen im Nahverkehr (unter 250 Kilometer Fahrtstrecke) gelten andere Regelungen.

Bei Zugausfall oder einer Verspätung von mehr als einer Stunde kann gewählt werden zwischen Erstattung des Fahrpreises, Rückfahrt zum Ausgangsort bei nächster Gelegenheit oder der Weiterfahrt zu einem späteren Zeitpunkt.

Bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten erfolgt eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises. Bei einer Verspätung ab 120 Minuten erhöht sich diese auf 50 Prozent des Fahrpreises.

Die Bahn muss zudem für Essen, Getränke sowie (falls erforderlich) die Unterbringung in einem Hotel und den Transfer dorthin sorgen. Steckt ein Zug auf der Strecke fest, muss die Bahn die Reisenden auf einem anderen Weg zum nächsten Bahnhof bringen.

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Urteil

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