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Vermieterkündigung bei Einliegerwohnung
Der Vermieter hat dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn er mit dem Mieter eng zusammen wohnt. Dies betrifft die Fälle Zweifamilienhaus sowie Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, also Fälle bei denen lediglich zwei Wohnungen vorhanden sind. Der Vermieter muß eine der Wohnungen selbst (dauerhaft) bewohnen. In diesen Fällen kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, ohne daß ein gesetzlicher Kündigungsgrund bestehen muß.

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