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Kein privilegiertes Kündigungsrecht bei Selbstnutzung einer Wohnung als Ferienwohnung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kündigung eines Mietverhältnisses gemäß
§ 573a BGB setzt nicht voraus, dass der Vermieter in dem Wohngebäude seinen Lebensmittelpunkt hat.
Eine vom Vermieter behauptete Nutzung seiner Wohnung als „
Ferienwohnung“ genügt allerdings nicht, wenn sich aus dem von ihm angegebenen zeitlichen Umfang keine signifikant erhöhte Wahrscheinlichkeit von aus dem engen Zusammenleben herrührenden Spannungen zwischen Vermieter und Mieter ergibt.
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