Die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern stellt die Beteiligten immer wieder vor Probleme: Was kann bei Mängeln gefordert werden, gibt es ein Minderungsrecht, welche Kündigungsfristen bestehen und wie sieht es mit der Haftung bei Beschädigungen aus?
Es kommt zunächst darauf an, ob es sich um eine Privatvermietung oder um eine gewerbliche Vermietung handelt. Bei einer Privatvermietung gilt das (örtliche) Mietrecht.
Bei einer gewerblichen Vermietung durch einen Reiseveranstalter ist das Reiserecht anwendbar. Dies betrifft auch den Fall, das eine Ferienhausagentur private Ferienimmobilien zur Vermietung anbietet.
Reiserecht gilt jedoch nicht für die Buchung von Ferienhäusern oder -wohnungen als einzelne Reiseleistung. Hier wird das Mietrecht des jeweiligen Reiselandes angewendet!
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