Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.736 Anfragen

Sonderkündigungsrecht - nicht mehr als zwei Wohnungen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter von Wohnraum hat in einem von ihm selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen ein Sonderkündigungsrecht (§ 573a BGB), so dass es eines Kündigungsgrundes zur Beendigung des Mietverhältnisses nicht bedarf.
Selbst dann, wenn sich nur zwei Wohnungen und weitere Wohnräume im Haus befinden, die zwar keine vollständige dritte Wohnung bilden, aber als dritte gestückelte Wohnung zu bewerten sind, entfällt das Sonderkündigungsrecht jedoch. Der Gesetzeswortlaut ist aber zu beachten - § 573a BGB gilt bei „nicht mehr als zwei Wohnungen“.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.736 Beratungsanfragen

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant

Sehr gut und ausführlich, per E-Mail beraten.

Kraus , Suhl