Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
An
Betrifft: Kündigung
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hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung in zum . Zur Begründung der Kündigung beziehe ich mich auf § 573a Abs. 1 BGB: die an Sie vermietete Wohnung liegt in einem Zweifamilienhaus; die zweite Wohnung wird von mir selbst genutzt.
Ich weise Sie darauf hin, dass ich mit der Weiternutzung der Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht einverstanden bin, so dass kein Mietverhältnis von unbestimmter Dauer entstehen kann (§ 545 BGB).
Weiter weise ich Sie darauf hin, dass Sie gegen diese Kündigung bis spätestens schriftlich Widerspruch aus sozialen Gründen bei mir einlegen können (§574 BGB).
Unterschrift, Datum |
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Mustervorlage von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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