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Wohnungszuweisung
Bei der Wohnungszuweisung handelt es sich um eine Möglichkeit, auf gerichtlichem Weg eine Wohnungsüberlassung zu erlangen. Die gesetzliche Grundlage hierzu ergibt sich aus dem BGB, dem Gewaltschutzgesetz, der HausratsVO sowie dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Zuteilung der bisherigen gemeinsamen Wohnung an einen Ehe- oder Lebenspartner nach der Trennung bzw. zu deren Ermöglichung oder nach der Scheidung erfolgt durch den Familienrichter und kann sowohl vorläufig als auch endgültig sein. Die Zuteilung betrifft nicht die Eigentumsfrage, sondern lediglich die Benutzung der Wohnung. Befindet sich die Wohnung im alleinigen Eigentum des anderen Partners, so ist die Zuweisung an den anderen nur ausnahmsweise unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.

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