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AnwaltOnline - Reiserecht Dezember 2025

Reiserecht

AnwaltOnline - Reiserecht Dezember 2025

ISSN: 1511-8975

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Interessante Urteile

Reisepreisminderung bei Mängeln eines Segeltörns im Rahmen einer Pauschalreise

Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises nach § 651m Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Pauschalreise mangelhaft im Sinne des § 651i Abs. 2 BGB war. Maßgeblich ist dabei in erster Linie die vereinbarte Sollbeschaffenheit, hilfsweise die objektive Erwartung eines Durchschnittsreisenden bei Reisen der betreffenden Art. Weicht die tatsächliche …


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Unberechtigte Gepäckgebühr trotz kostenfreien Beförderungsanspruchs

Zahlt ein Fluggast eine Gebühr für die Gepäckbeförderung, obwohl diese aufgrund eines bestehenden Vielfliegerstatus kostenfrei hätte erfolgen müssen, kann er die Zahlung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zurückfordern. Ein rechtlicher Grund für das Behaltendürfen der vereinnahmten Gebühr liegt …


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Erstattung von Steuern und Gebühren bei Flugstornierung trotz abweichender AGB-Regelung

Ein Fluggast kann bei Nichtantritt eines Fluges die Rückerstattung der im Ticketpreis enthaltenen Steuern, Gebühren und Entgelte verlangen, soweit diese der Fluggesellschaft infolge der Stornierung nicht entstanden sind. Dies gilt selbst dann, wenn die Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine Rechtswahl zugunsten eines ausländischen Rechts …


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Anspruch auf Ersatzbeförderungskosten bei fehlendem rechtzeitigem und vergleichbarem Angebot

Wird ein gebuchter Flug kurz vor dem geplanten Abflug annulliert, muss das ausführende Luftfahrtunternehmen den betroffenen Fluggästen innerhalb angemessener Zeit unaufgefordert ein Angebot für eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen unterbreiten. Erfolgt dies nicht oder ist das Angebot …


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Weitere Urteile zum Reiserecht

… finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Das Thema des Monats

Reisepreiszahlung: Was Urlauber bei der Zahlung des Reisepreises beachten müssen

Wurde der Urlaub gebucht, so steht die Zahlung des Reisepreises an, bevor die Koffer gepackt werden können. Im Reiserecht ist es üblich, dass Leistungen im Voraus zu bezahlen sind. Sowohl bei der Buchung eines reinen Hotelaufenthalts oder eines Fluges als auch für Pauschalreisen bestehen Regelungen, die den Reisenden vor unangemessenen Zahlungsbedingungen schützen sollen. Diese Vorschriften betreffen nicht nur die Höhe und Fälligkeit von Anzahlungen und Restzahlungen, sondern die korrekte und transparente Angabe des Gesamtpreises.

Preisangaben erfordern die Nennung des Endpreises

Ein fundamentaler Grundsatz ist die Pflicht zur Angabe von Endpreisen. Dies ergibt sich aus der Preisangabenverordnung (Preisangabenverordnung). Wer Verbrauchern Reisen anbietet oder diese bewirbt, muss daher den Preis angeben, der schlussendlich tatsächlich zu zahlen ist, einschließlich der Umsatzsteuer und aller sonstigen obligatorischen Preisbestandteile (vgl. OLG Hamm, 04.06.2013 - Az: I-4 U 22/13). Dieser Preis, der als „Gesamtpreis“ bezeichnet wird, soll Preisklarheit schaffen und einen fairen Wettbewerb sowie eine leichte Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten (vgl. BGH, 07.05.2015 - Az: I ZR 158/14).

In der Praxis kommt es immer wieder zu unzulässigen Preisgestaltungen. So ist die Angabe von bloßen „Circa“-Preisen nicht erlaubt. Ebenso unzulässig ist es in der Regel, obligatorische Nebenkosten wie Flughafengebühren gesondert auszuweisen und nicht in den Gesamtpreis einzurechnen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass ein sogenanntes „tagesaktuelles Preissystem“, bei dem sich ein Reiseveranstalter im Prospekt Flughafenzuschläge oder -abschläge von bis zu 50 Euro pro Flugstrecke bis zum Zeitpunkt der Buchung vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt (BGH, 29.04.2010 - Az: I ZR 23/08). Ein solcher Vorbehalt muss für den Verbraucher jedoch mit ausreichender Deutlichkeit kenntlich gemacht werden.

Besonders häufig finden sich versteckte Kosten bei Kreuzfahrten oder der Anmietung von Ferienunterkünften. Gerichte haben wiederholt klargestellt, dass verpflichtende Posten wie ein „Service Entgelt“ auf einem Kreuzfahrtschiff oder die Kosten für die Endreinigung einer Ferienwohnung zwingend in den beworbenen Endpreis eingerechnet werden müssen (vgl. OLG München, 15.05.2014 - Az: 6 U 3188/13; OLG Schleswig, 22.03.2013 - Az: 6 U 27/12). Entscheidend ist, ob die Kosten in jedem Fall und ohne Wahlmöglichkeit für den Kunden anfallen. Handelt es sich um eine obligatorische Leistung, ist sie Teil des Gesamtpreises. Ein bloßer Sternchenhinweis auf zusätzlich anfallende, aber bereits bezifferbare Kosten genügt den Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV) nicht …


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
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