Wenn Eheleute sich scheiden lassen oder die Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auseinandergehen, hält das Gesetz besondere Bestimmungen bereit, die dieser Situation Rechnung tragen, die beiderseitigen Rechte definieren und eine etwaige gerichtliche Auseinandersetzung damit erleichtern.
Dies ist bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau nicht der Fall, weil es sich um keine Ehe handelt.
Letzte Änderung: 11.10.2025
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