Sind sich die Ehepartner entweder schon darüber nicht einig, dass die Ehe überhaupt geschieden werden soll, oder besteht jedenfalls über einen oder mehrere Scheidungsfolgesachen keine Einigkeit und auch keine Aussicht darauf, außergerichtlich Einigkeit zu erzielen, kommt eine einvernehmliche Scheidung nicht in Betracht.
In diesem Fall werden beide Ehepartner einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer jeweiligen Interessen und der Durchführung der Scheidung beauftragen müssen.
Die AnwaltOnline-Partneranwälte können mit nur wenigen Angaben von Ihnen sehr schnell beim Familiengericht den Scheidungsantrag einreichen. Voraussetzung ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist.
Nachdem das Scheidungsverfahren durch den Antrag eingeleitet ist, wird der AnwaltOnline-Partneranwalt auf Ihren Wunsch weiter mit Ihnen online bzw. digital kommunizieren können. Im Übrigen wird das Verfahren aber aus gesetzlichen Gründen (noch) ganz klassisch durchgeführt, u.U. und je nachdem, wie intensiv sich die Ehepartner über regelbedürftige Punkte auseinandersetzen, im Rahmen mehrerer, persönlich wahruzunehmender Termine vor dem Familiengericht.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir rufen Sie auch gerne an. Senden Sie uns einen Terminvorschlag und Ihre Telefonnummer über unser Kontaktformular zu oder geben Sie die Eckdaten in unserem Online-Formular ein.
In diesem Fall werden beide Ehepartner einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer jeweiligen Interessen und der Durchführung der Scheidung beauftragen müssen.
Die AnwaltOnline-Partneranwälte können mit nur wenigen Angaben von Ihnen sehr schnell beim Familiengericht den Scheidungsantrag einreichen. Voraussetzung ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist.
Nachdem das Scheidungsverfahren durch den Antrag eingeleitet ist, wird der AnwaltOnline-Partneranwalt auf Ihren Wunsch weiter mit Ihnen online bzw. digital kommunizieren können. Im Übrigen wird das Verfahren aber aus gesetzlichen Gründen (noch) ganz klassisch durchgeführt, u.U. und je nachdem, wie intensiv sich die Ehepartner über regelbedürftige Punkte auseinandersetzen, im Rahmen mehrerer, persönlich wahruzunehmender Termine vor dem Familiengericht.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir rufen Sie auch gerne an. Senden Sie uns einen Terminvorschlag und Ihre Telefonnummer über unser Kontaktformular zu oder geben Sie die Eckdaten in unserem Online-Formular ein.
Online-Scheidung über AnwaltOnline
Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos! Nach Angabe einiger Informationen erstellen wir für sie in maßgeschneidertes Angebot.Angebot anfordern - Scheidungskostenrechner
Stand: (letzte Änderung: 28.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Eine streitige Scheidung liegt vor, wenn sich die Ehepartner nicht über die Scheidung selbst oder über eine oder mehrere Scheidungsfolgesachen einig sind und auch keine Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung besteht.
Ja, bei einer streitigen Scheidung müssen beide Ehepartner einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen und der Durchführung der Scheidung beauftragen.
Voraussetzung für die Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht ist, dass das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist.
Die Kommunikation mit dem Anwalt kann online oder digital erfolgen. Das gerichtliche Verfahren selbst wird jedoch klassisch durchgeführt, was unter Umständen auch mehrere persönliche Gerichtstermine erfordern kann.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


