Sind sich die Ehepartner entweder schon darüber nicht einig, dass die Ehe überhaupt geschieden werden soll, oder besteht jedenfalls über einen oder mehrere Scheidungsfolgesachen keine Einigkeit und auch keine Aussicht darauf, außergerichtlich Einigkeit zu erzielen, kommt eine einvernehmliche Scheidung nicht in Betracht.
In diesem Fall werden beide Ehepartner einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer jeweiligen Interessen und der Durchführung der Scheidung beauftragen müssen.
Die AnwaltOnline-Partneranwälte können mit nur wenigen Angaben von Ihnen sehr schnell beim Familiengericht den Scheidungsantrag einreichen. Voraussetzung ist, dass das
Trennungsjahr abgelaufen ist.
Nachdem das Scheidungsverfahren durch den Antrag eingeleitet ist, wird der AnwaltOnline-Partneranwalt auf Ihren Wunsch weiter mit Ihnen online bzw. digital kommunizieren können. Im Übrigen wird das Verfahren aber aus gesetzlichen Gründen (noch) ganz klassisch durchgeführt, u.U. und je nachdem, wie intensiv sich die Ehepartner über regelbedürftige Punkte auseinandersetzen, im Rahmen mehrerer, persönlich wahruzunehmender Termine vor dem Familiengericht.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir rufen Sie auch gerne an. Senden Sie uns einen Terminvorschlag und Ihre Telefonnummer über unser
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Online-Scheidung über AnwaltOnline
Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos! Nach Angabe einiger Informationen erstellen wir für sie in maßgeschneidertes Angebot.