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Online Auktion - Die Ware kommt nicht

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wenn der Verkäufer den gekauften Gegenstand nicht liefert, gibt es für den Käufer mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren:

Zunächst muss der Verkäufer in jedem Fall wegen der ausstehenden Lieferung gemahnt werden. Die Mahnung sollte aus Beweisgründen schriftlich erfolgen, wobei eine E-Mail ausreicht. Ein gerichtliches Vorgehen oder auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts ohne vorherige Mahnung ist nicht zu empfehlen, da in diesem Fall die verursachten Rechtsanwaltsgebühren und/oder Prozesskosten am Käufer hängen bleiben können, wenn der Verkäufer sogleich liefert.

Wenn dem Käufer an der Ware gelegen ist, kann er deren Lieferung mit einer entsprechenden Klage gerichtlich durchsetzen. Dabei muss er gleichzeitig die Zahlung des Kaufpreises anbieten, sofern keine Vorleistungspflicht besteht.

Möchte der Käufer aber vom Kaufvertrag loskommen, so muss er den Verkäufer zunächst zur Lieferung auffordern und ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Ein bis zwei Wochen reichen in der Regel aus. Zugleich muss, wenn Zug um Zug zu liefern ist, die Zahlung des Kaufpreises angeboten werden. Lässt der Verkäufer die Frist ohne Lieferung verstreichen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dies bedeutet dann, dass er den Kaufpreis nicht zahlen muss aber natürlich auch die Ware nicht bekommt (§ 323 BGB).

Etwaige Schäden, die ihm durch das vertragswidrige Verhalten des Verkäufers entstanden sind, sind den Käufer daneben zu ersetzen (§ 325 BGB).

Die erwähnte Fristsetzung ist dann entbehrlich, wenn der Verkäufer die Lieferung der Ware "ernsthaft und endgültig verweigert", wenn die Lieferung zu einem vertraglich vereinbarten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht erfolgt ist und der Käufer deshalb mit dem Kaufgegenstand nichts mehr anfangen kann oder wenn " besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen ". In diesen Fällen kann also der Rücktritt sofort erklärt werden.
Stand: 01.12.2018 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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