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Beweislast für Phishingangriff des eBay-Nutzer

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde einer eBay-Käuferin 16.400 € Schadenersatz wegen Nichtlieferung eines Porsches zugesprochen, der auf eBay ersteigert wurde.

Das Fahrzeug (Porsche Carrera) war auf eBay zum Sofortkauf für 36.600 Euro eingestellt und detailliert beschrieben worden. Die spätere Klägerin kaufte das Fahrzeug, könnte den Verkäufer dann aber nicht erreichen. Sie schaltete einen Anwalt ein, um die Erfüllung des Kaufvertrags zu erwirken.

Daraufhin teilte der Verkäufer mit, er sei Opfer einer Phishingattacke geworden, habe das Inserat so nicht aufgegeben und zudem stehe das Fahrzeug nicht zur Verkauf.

Die Klägerin forderte Schadenersatz i.H.v. 16.400 €, da vergleichbare Fahrzeuge durchschnittlich ca. 53.000 € kosten würden.

Die Klägerin bekam vor Gericht Recht. Den Nachweis, dass der Phishingangriff bei der zuständigen Polizeidienststelle wie behauptet angezeigt worden war, blieb der Beklagte schuldig. Da der Kaufvertrag nicht erfüllt wurde, war der Beklagte schadensersatzpflichtig, wobei der Vergleichspreis gutachterlich mit 53.000 € taxiert wurde. Somit ergab sich der von der Klägerin geforderte Betrag von 16.400 €.


LG Coburg, 29.04.2014 - Az: 21 O 135/13

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Andreas Thiel, Waldbronn

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