Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.016 Anfragen

Falschangaben bei Versteigerung - Schadensersatzanspruch

eBay-Recht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Macht ein Verkäufer bei einer Online-Versteigerung falsche Angaben, so löst dies neben dem Rückabwicklungsanspruch auch Anspruch auf Schadenersatz aus.

Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel (vorliegend: Teeservice bestand nicht aus Silber) behaftet, so muß der Schaden ausgeglichen werden, der dem Käufer entstanden ist, der nicht die versprochene Ware erhalten hat.

Zwischen den Parteien ist zunächst ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) über ein Teeservice aus echtem Silber zustande gekommen. Der Verkäufer hat durch Einstellen des Services bei ebay ein Angebot auf Abschluß des Vertrags abgegeben, die Annahmeerklärung liegt in dem online abgegebenen Höchstgebot durch den Käufer und späteren Kläger.

Das von dem beklagten Verkäufer gelieferte Service bestand nicht aus echtem Silber, weshalb es mit einem Sachmangel behaftet ist, weil es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dass hier kein Service aus Silber vorliegt, ergibt sich aus dem überzeugenden Gutachten des Sachverständigen Mies, der dies aufgrund einer chemisch-physikalischen Prüfung des Materials festgestellt hat. Zur vereinbarten Beschaffenheit gehörte aber, dass das Service aus echtem Silber ist. Die Beklagte hat das Teeservice sowohl in der Überschrift des Angebots mit "Echt Silbernes Teeservice" angepriesen, als auch in der Artikelbeschreibung als "echt silbernes Teeservice" bezeichnet. In der Folge durfte der Kläger berechtigterweise annehmen, dass das Teeservice diese Eigenschaft aufweist und im Hinblick darauf sein Gebot abgeben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Frankfurt/Main, 31.01.2007 - Az: 2-16 S 3/06, 2/16 S 3/06

ECLI:DE:LGFFM:2007:0131.2.16S3.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz