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Auktionen und Angebote

eBay-Recht

Es gibt die unterschiedlichsten Probleme bei Auktionen und Online-Angeboten.

Grundsäzlich ist ein Angebot, dass in eine der Auktions-Plattformen eingestellt wurde, bindend. Sobald ein Gebot abgegeben wurde, kann der Anbieter nur noch in besonderen Fällen das Angebot zurücknehmen (z.B. wenn der Artikel in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde).

Der Anbieter muss bei der Beschreibung beachten, dass aufgeführte positive Eigenschaften auch tatsächlich vorliegen müssen. Bekannte Mängel dürfen nicht verschwiegen werden.

Im Streitfall kann u.a. zu klären sein, ob ein Auktionsabbruch zulässig war oder ob die Beschreibung des Artikels zutreffend oder für den Vertragspartner irreführend war.

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Urteil
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Jens Kotzur, Neuburg
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Dr. Peter Schaller, Dresden