Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Urteile - Auktionen und Angebote

eBay-Recht

Es gibt die unterschiedlichsten Probleme bei Auktionen und Online-Angeboten.

Grundsäzlich ist ein Angebot, dass in eine der Auktions-Plattformen eingestellt wurde, bindend. Sobald ein Gebot abgegeben wurde, kann der Anbieter nur noch in besonderen Fällen das Angebot zurücknehmen (z.B. wenn der Artikel in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde).

Der Anbieter muss bei der Beschreibung beachten, dass aufgeführte positive Eigenschaften auch tatsächlich vorliegen müssen. Bekannte Mängel dürfen nicht verschwiegen werden.

Im Streitfall kann u.a. zu klären sein, ob ein Auktionsabbruch zulässig war oder ob die Beschreibung des Artikels zutreffend oder für den Vertragspartner irreführend war.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant