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Fahrzeugkaufvertrag: Auslegung einer Klausel über die Abtretung von Ansprüchen aus Sachmängelhaftung an den Käufer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Abtretung von Ansprüchen während des laufenden Rechtsstreits hat nicht den Wegfall der Prozessführungsbefugnis zur Folge. Der durch die Abtretung veränderten materiellen Rechtslage hat der Kläger grundsätzlich in der Weise Rechnung zu tragen, dass er Leistung an seinen Rechtsnachfolger verlangt.

Eine sich bei Weiterverkauf eines Kraftfahrzeugs in einem Vertragsmuster an den Ausschluss der Sachmängelhaftung anschließende Klausel, wonach Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte an den Käufer abgetreten werden, ist dahin auszulegen, dass sie nicht nur vertragliche Ansprüche gegen den Erstverkäufer umfasst, sondern auch deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller nach § 826 BGB, vorliegend wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung.


OLG Stuttgart, 10.09.2021 - Az: 23 U 519/21

ECLI:DE:OLGSTUT:2021:0910.23U519.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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