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Diesel-Fahrzeuge

Verkehrsrecht

Der Abgasskandal (Abschalteeinrichtung, Thermofenster, erforderliches Software-Update etc.) hat dafür gesorgt, dass die Diesel-Fahrzeuge erheblich an Wert verloren haben. Neben dem Abgasskandal spielt zudem das Diesel-Fahrverbot eine Rolle beim Wertverlust.

Dieselfahrzeuge führen zu einer Belastung der Luft durch Stickoxide. Von Diesel-Verboten können Dieselfahrzeuge betroffen sein, die der Euro-Norm 1 bis 5 entsprechen. Dies hängt von der konkreten Verbotszone ab.

Es ist möglich, dass eine Entschädigung für den Diesel-Wertverlust vom Hersteller verlangt werden kann. Betroffene müssen hierzu selbst rechtliche Schritte einleiten.

Grundsätzlich stehen Geschädigten drei Optionen zur Verfügung:

Betroffene können versuchen, die Rückabwicklung des Kauvertrags und Erstattung des Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung durchzusetzen.

Widerruf bei Autokredit: Der Kunde tritt vom ursprünglichen Kreditvertrag zurückt und fordert eine Rückabwicklung ein.

Geschädigte, die das Fahrzeug behalten wollen, können wegen der bewussten Verbraucher-Täuschung im Abgasskandal Schadensersatz verlangen.

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Urteil
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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