Für die Kosten einer sogenannten Kleinreparatur kann der Mieter in Grenzen herangezogen werden. Zu den Kleinreparaturen gehören beispielsweise ein tropfender Wasserhahn, eine beschädigte Türklinke, ein defekter Herd- oder Lichtschalter.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.