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Mängel an Rollläden, Wasserspülung, Küchenherd

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die anzusetzende Mietminderung für diverse kleinere Mängel:

1. Die Rollläden funktioniert nicht ordnungsgemäß, so dass es beim Heben und Senken in Küche und Schlafzimmer vorkam, dass die Rollläden stehen blieben; die Rolllade in der Küche quietschte und war schwergängig. Hier ist eine Mietminderung in Höhe von 5 % angemessen.

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AG Warendorf, 28.03.2000 - Az: 5 C 472/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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