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Mängel an Rollläden, Wasserspülung, Küchenherd

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die anzusetzende Mietminderung für diverse kleinere Mängel:

1. Die Rollläden funktioniert nicht ordnungsgemäß, so dass es beim Heben und Senken in Küche und Schlafzimmer vorkam, dass die Rollläden stehen blieben; die Rolllade in der Küche quietschte und war schwergängig. Hier ist eine Mietminderung in Höhe von 5 % angemessen.

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