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Kleinreparaturklausel deckt nicht die Erneuerung von Silikonfugen ab!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach der mietvertraglichen Kleinreparaturklausel war der Mieter im zu entscheidenden Fall nur dann zur Erstattung von Kosten kleinerer Reparaturen verpflichtet, wenn die Schäden an den dem Mieter zugänglichen Installationsgegenständen und ähnlichem aufgetreten sind.

Diese Klausel umfasst die Erneuerung von Silikonfugen - hier beim Auszug des Mieters - nicht.


AG Berlin-Wedding, 25.10.2011 - Az: 20 C 191/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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