Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.597 Anfragen

Steckdosenreparatur ist eine Kleinreparatur

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Parteien stritten im vorliegenden Fall um die Kostentragungspflicht für einige Reparaturen, namentlich eine Steckdosenreparatur, einer Abflussrohrdichtung sowie der Ablaufpumpe für die Dusche. Mietvertraglich war eine Kleinreparaturklausel vereinbart.

Eine solche Klausel ist nur dann wirksam, wenn eine Höchstgrenze von 8% der Jahreskaltmiete vereinbart ist und der Höchstbetrag je Reparatur einen Betrag von 100-150 € nicht übersteigt. Dies traf auf die vorliegende Klausel zu.

Zu den strittigen Posten entschied das Gericht dann wie folgt:

Die Reparatur der Steckdose fällt unter die Kleinreparaturklausel, da die Steckdose dem häufigen, unmittelbaren Zugriff des Mieters unterlag. Hier musste also der Mieter zahlen.

Die Reparatur der Abflussrohrdichtung und der Ablaufpumpe für die Dusche fallen jedoch nicht unter die Kleinreparaturklausel, da diese eben gerade nicht dem häufigen, unmittelbaren Zugriff des Mieters unterliegen. Für die entsprechenden Reparaturkosten musste der Mieter daher nicht aufkommen.


AG Berlin-Mitte, 05.02.2020 - Az: 15 C 256/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.597 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant