Das Eckventil unterliegt nicht dem dem häufigen Zugriff des Mieters und ist auch nicht zum normalen Gebrauch bestimmt. Vielmehr dient es dazu, in außergewöhnlichen Situationen das Wasser abstellen zu können.
AG Neubrandenburg, 25.02.2019 - Az: 104 C 843/18
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WAIBEL, A., Freiburg
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