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Wann ist eine Kleinreparaturklausel gültig?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine mietvertragliche Kleinreparaturklausel ist nur dann wirksam, wenn sie
  • den Mieter nicht verpflichtet, die Reparaturarbeiten selbst vorzunehmen oder einen Handwerker selbst zu beauftragen,
  • eine Kostengrenze für den Einzelfall festlegt,
  • bei Überschreitung dieser Kostengrenze keine Beteiligung des Mieters vorsieht,
  • eine Gesamtobergrenze für einen bestimmten Zeitraum vorsieht,
  • die jeweilige Reparatur auf solche Teile der Mietsache begrenzt, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.
Eine Kostenobergrenze von 150 Euro im Einzelfall sowie eine Gesamtobergrenze von 8% der Jahresgrundmiete ist zulässig.


AG Völklingen, 10.01.2023 - Az: 5 C 188/22

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