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Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich findet statt, wenn eine Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt wurde und dieser endet (z.B. durch Scheidung). Der gesetzliche Güterstand tritt mit der Eheschließung automatisch ein; er kann durch Ehevertrag zugunsten des Güterstandes der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft ausgeschlossen, aufgehoben oder modifiziert werden. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.

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