Gültigkeit eines Ehevertrags: Amtsermittlung hinsichtlich des Inhalts ausländischen Rechts
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hinsichtlich des Inhalts ausländischen Rechts gilt der Grundsatz der Amtsermittlung. Die pauschale Annahme, ein Ehevertrag sei schon deshalb formwirksam, weil überhaupt eine notarielle Urkunde existiert, genügt dem nicht.
Die Zurückweisung eines nach niederländischem Recht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs wegen unzureichenden Sachvortrags setzt voraus, dass das erkennende Gericht von Amts wegen ermittelt und geprüft hat, ob die vorgetragenen anspruchsbegründenden Tatsachen den geltend gemachten Unterhaltsanspruch tragen.
Sofern der Vortrag nicht sämtliche Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs ausfüllt, muss das Gericht gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 139 ZPO im Einzelnen darauf hinweisen, welcher Vortrag fehlt.
OLG Hamm, 15.03.2024 - Az: 4 UF 48/23
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0315.4UF48.23.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...