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Ehe / Ehevertrag

Familienrecht

Damit eine Ehe geschlossen werden darf, müssen beide Personen bei der Eheschließung volljährig sein.

Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn eine der betroffenen Personen verheiratet ist oder mit einer anderen Person als dem künftigen Ehegatten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt oder die betroffenen Personen in gerader Linie miteinander verwandt oder wenn sie Geschwister sind.

Die konkrete Ausgestaltung der Ehe ist allein Sache der Eheleute.

So regelt beispielsweise ein Ehevertrag die Angelegenheiten der Ehepartner während der Ehe aber vor allem im Fall der Scheidung. Er kann sowohl vor Eheschließung als auch während der Ehe und sogar noch nach der Trennung geschlossen werden. Wirksam ist ein Ehevertrag nur dann, wenn er notariell beurkundet wurde und beide Ehegatten hierbei gleichzeitig anwesend sind.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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