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Zugewinnausgleich und illoyale Vermögensminderung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs trifft die Ehegatten grundsätzlich die Obliegenheit, eine schlüssig behauptete illoyale Vermögensminderung  substantiiert zu bestreiten. Unterbleibt dies, sind die behaupteten Tatsachen als zugestanden anzusehen.


BGH, 12.11.2014 - Az: XII ZB 469/13

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