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Kosten der Schädlingsbekämpfung als Nebenkosten?
Betriebskosten sind dann auf den Mieter umlegbar, wenn es sich um Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung handelt.
Nach Nummer 9 der Anlage 3 dieser Berechnungsverordnung können Maßnahmen der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung als Betriebskosten umgelegt werden. Zur Ungezieferbekämpfung gehört auch die Beseitigung von Mäusen, sofern die von den Mietern gemeinschaftlich genutzten

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