|ANWALTONLINE| >> |NEBENKOSTEN|
Kosten der Schädlingsbekämpfung als Nebenkosten?
Betriebskosten sind dann auf den Mieter umlegbar, wenn es sich um Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung handelt.
Nach Nummer 9 der Anlage 3 dieser Berechnungsverordnung können Maßnahmen der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung als Betriebskosten umgelegt werden. Zur Ungezieferbekämpfung gehört auch die Beseitigung von Mäusen, sofern die von den Mietern gemeinschaftlich genutzten

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten

Zurück